Kaminofen Austausch 2024
- valentinboeckler
- 16. Okt. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Die Uhr tickt: Bis zum 31. Dezember 2024 ist es erforderlich, Öfen die zwischen 1995 und Ende März 2010 hergestellt wurden, zu ersetzen oder aufzurüsten, um die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einzuhalten.

Es ist wichtig zu betonen, dass es ab 2024 KEIN allgemeines Verbot für Kaminöfen gibt! Sofern ihr Ofen die vorgeschriebenen Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte einhält, bleibt die Nutzung weiterhin gestattet. Dennoch ist es von großer Bedeutung, dass ihr Schornsteinfeger nachweisen kann, dass ihr Kaminofen die festgelegten Werte einhält, um die Fortführung des Betriebs zu erlauben. Sie haben die Möglichkeit, diesen Nachweis entweder vom Hersteller des Ofens zu erhalten oder eine individuelle Messung durchzuführen. Falls der Holzofen die Abgas-Grenzwerte nicht erfüllt, stehen drei Optionen zur Verfügung: eine Nachrüstung, ein Austausch oder die Stilllegung des Ofens.
Wir beraten sie gerne über das weitere Vorgehen und bieten Ihnen Lösungen an.