
Handwerk aus einer Hand
ANLAGE 5 UND SCHORNSTEINBERECHNUNG
Für die Genehmigung und den sicheren Betrieb eines Kaminofens, Pelletofens, Küchenherds oder einer individuell geplanten Feuerstätte sind verschiedene technische Nachweise erforderlich. Dazu gehören insbesondere die Schornsteinberechnung sowie die Erstellung der sogenannten Anlage 5 gemäß Feuerungsverordnung.
Was ist eine Schornsteinberechnung?
Bei der Schornsteinberechnung wird geprüft, ob Schornstein und Feuerstätte technisch zueinander passen. Dabei werden unter anderem Schornsteinhöhe, Querschnitt, Leistung der Feuerstätte und die zu erwartenden Abgastemperaturen berücksichtigt.
Nur wenn diese Werte korrekt aufeinander abgestimmt sind, kann die Feuerstätte sicher, effizient und mit optimalem Zug betrieben werden!
Was ist die Anlage 5?
Die Anlage 5 ist ein technischer Nachweis gemäß Feuerungsverordnung, der insbesondere bei der Neuerrichtung oder Änderung von Feuerstätten und Schornsteinen benötigt wird. Sie enthält wichtige Angaben zur Feuerstätte, zum Schornstein und zur geplanten Ausführung und dient als Grundlage für die Prüfung durch den zuständigen Schornsteinfeger oder die Baubehörde.
Wir übernehmen die komplette Planung
Als erfahrener Ofenbau-Meisterbetrieb unterstützen wir Sie bei der fachgerechten Planung und übernehmen die notwendigen Berechnungen und Unterlagen für Ihr Bauvorhaben. Dabei prüfen wir, ob Feuerstätte und Schornstein optimal aufeinander abgestimmt sind und alle technischen sowie gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Mit über 25 Jahren Erfahrung begleiten wir Bauherren, Modernisierer und Hausbesitzer von der Planung bis zur Umsetzung. So schaffen wir die Grundlage für eine reibungslose Abstimmung mit dem zuständigen Schornsteinfeger und eine sichere Inbetriebnahme Ihrer Feuerstätte.









